Klassifizierung nach DIN EN 62471

und Risikogruppen für Nicht-Laser-Lichtquellen


IPL-Technik: Klassifizierung und Risikogruppen nach DIN EN 62471

 

Die technische Basis für die Fachkunde-Anforderungen nach NiSV

In der apparativen Kosmetik ist der sichere Umgang mit optischer Strahlung gesetzlich streng geregelt. Die Norm DIN EN 62471 (bzw. Beiblatt 3 der IEC 62471) bildet hierfür das technische Fundament: Sie dient dazu, die photobiologische Sicherheit von Lichtquellen (wie IPL-Systemen) zu bewerten und deren Gefährdungspotenzial für Augen und Haut in Risikogruppen einzustufen.

Warum ist das wichtig? Diese Norm-Klassifizierung stellt die direkte Verbindung zur NiSV her. Die Einteilung der Geräte in diese Gruppen bestimmt maßgeblich die Anforderungen an die Fachkunde, die Anwender im professionellen Bereich nachweisen müssen.

 

Die vier Risikostufen im Überblick:

  • Freie Gruppe (Ausschlussgruppe): Geräte dieser Gruppe gelten unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen als sicher. Es besteht bei sachgemäßer Anwendung keine Gefährdung für die Gesundheit.

 

  • Risikogruppe 1 (Geringes Risiko): Diese Lichtquellen weisen ein geringes Risiko auf. Aufgrund der natürlichen Expositionsbegrenzung (z. B. durch das Abwendverhalten) geht von ihnen im Normalbetrieb keine Gefahr aus.

 

  • Risikogruppe 2 (Mittleres Risiko): Hier besteht ein mittleres Gefährdungspotenzial. Eine Schädigung wird im Regelfall durch die natürliche Abwendungsreaktion des Menschen verhindert – etwa das automatische Schließen der Augen oder das Zurückweichen bei starker Helligkeit oder thermischer Belastung.

 

  • Risikogruppe 3 (Hohes Risiko): Diese Kategorie umfasst Lichtquellen mit hohem Risiko. Bereits eine kurzzeitige oder vorübergehende Exposition kann ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen. Für Geräte dieser Gruppe gelten im Rahmen der NiSV besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen und Dokumentationspflichten.

 

Fazit für die Praxis: Die Kenntnis dieser Risikogruppen ist essenziell, um die Sicherheit von Behandlungen zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen der NiSV-Fachkunde korrekt umzusetzen.

 

 Weiterführende Quellen & weiterführende Links:

Erklärungen zum Schutz vor optischer Strahlung und den Risikogruppen 0 bis 3 - Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

DIN EN 62471 / IEC 62471: „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Beiblatt 3 (DIN EN 62471 Bbl 3): Speziell für IPL-Geräte wichtig, da dieses Beiblatt die „Richtlinien für die sichere Anwendung von Geräten mit intensiven Pulslicht (IPL)-Quellen an Menschen“ enthält
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
 
Hinweis: Einige Bilder auf dieser Website wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich illustrativen Zwecken.
Alexandra Steiger Gründerin von ad new cosmetics und Expertin für dauerhafte Haarentfernung

Fachwissen verständlich erklärt

Dieses Wissensportal dient unseren Kunden als Orientierungshilfe, um die Hintergründe und Vorteile medizinischer Laser-Verfahren besser zu verstehen.

Alexandra Steiger (geb. Dillmann)

Gründerin von ad new cosmetics & Expertin für dauerhafte Haarentfernung

„Qualität und Sicherheit sind in der Haarentfernung kein Zufall, sondern das Ergebnis von Erfahrung und Wissen.“

Dieser Lexikonbeitrag wurde fachlich von Alexandra Steiger geprüft und redaktionell freigegeben. Als Geschäftsführerin von ad new cosmetics verfügt sie über eine Praxiserfahrung seit 2003 in der dauerhaften Haarentfernung mit medizinischen Laser- und IPL-Technologien.

Haben Sie Fragen zu einem Thema aus diesem Lexikon?
Gerne berate ich Sie persönlich oder beantworte Ihre Fragen per Mail.

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN
ad Beauty GmbH - ad new cosmetics 344 Bewertungen auf ProvenExpert.com