NiSV Betreiberpflichten Anforderungen, Fachkunde & Dokumentation
Nichtionisierende Strahlung sicher anwenden: Was Betreiber von Laser- und IPL-Anlagen gemäß der NiSV wissen müssen.
Wer gewerblich Laser, IPL-Geräte oder Ultraschall zu kosmetischen Zwecken einsetzt, unterliegt der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSV). Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für jedes Studio. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die aktuellen Anforderungen an Dokumentation, Fachkunde und Meldepflichten.
1. Gesetzliche Grundlagen: § 3 NiSV im Überblick
Seit dem Geltungsbeginn am 31.12.2020 regelt die NiSV streng, wie Anlagen am Menschen betrieben werden dürfen. Der Schutz und die gesundheitliche Unversehrtheit der Kunden stehen hierbei an erster Stelle.
Die wichtigsten Betreiberpflichten:
2. Dokumentationspflichten: Fristen und Inhalte (Das Anlagenbuch)
Eine lückenlose Dokumentation im sogenannten Anlagen- oder Betriebsbuch ist bei behördlichen Prüfungen essenziell. Die NiSV unterscheidet hierbei zwischen gerätebezogenen und personenbezogenen Daten:
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Dokumentenart |
Aufbewahrungsfrist |
Wichtige Inhalte |
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Geräte-Dokumentation |
3 bis 5 Jahre (nach letzter Nutzung, je nach Geräteklasse) |
Identifikation des Geräts, Installationsbeleg, Wartungs- und STK-Protokolle, Funktionsstörungen. |
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Kunden-Dokumentation |
10 Jahre (ab der letzten Behandlung) |
Ausführliches Beratungsprotokoll, schriftliche Einwilligung, exakte Behandlungsparameter (Wellenlänge, Energiedichte, Impulsdauer). |
3. Das Aufklärungsgespräch: Rechtssicherheit für Betreiber
Ein zentraler Kernpunkt der NiSV ist die vollumfängliche, nachweisbare Aufklärung der Kunden vor der allerersten Behandlung. Das Fachgespräch muss zwingend folgende Punkte abdecken:
4. Meldepflicht bei der zuständigen Vollzugsbehörde
Bevor eine Anlage gewerblich in Betrieb genommen wird, muss der Betreiber dies der zuständigen Landesbehörde (je nach Region das Landratsamt oder die Gewerbeaufsicht) anzeigen.
5. Ausnahmen: Welche Behandlungen sind NiSV-frei?
Nicht jedes technische Gerät im Kosmetikstudio fällt unter den Regelungsbereich der NiSV, da manche Verfahren ohne die kritischen Formen nichtionisierender Strahlung auskommen. Zu den Anwendungen, die aktuell nicht unter die Fachkundepflicht der Verordnung fallen, gehören:
Weiterführende amtliche Informationen & Quellen:
Bundesamt für Justiz: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – Nichtionisierende Strahlung: Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Fachwissen verständlich erklärt
Dieses Wissensportal dient unseren Kunden als Orientierungshilfe, um die Hintergründe und Vorteile medizinischer Laser-Verfahren besser zu verstehen.
Alexandra Steiger (geb. Dillmann)Gründerin von ad new cosmetics & Expertin für dauerhafte Haarentfernung
„Qualität und Sicherheit sind in der Haarentfernung kein Zufall, sondern das Ergebnis von Erfahrung und Wissen.“
Dieser Lexikonbeitrag wurde fachlich von Alexandra Steiger geprüft und redaktionell freigegeben. Als Geschäftsführerin von ad new cosmetics verfügt sie über eine Praxiserfahrung seit 2003 in der dauerhaften Haarentfernung mit medizinischen Laser- und IPL-Technologien.
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