Sicherheitsvorkehrungen & Raumausstattung nach NiSV & TROS


Sicherheitsvorkehrungen und Raumausstattung: Arbeitssicherheit in Laserschutzbereich

Beim Betrieb von hochenergetischen Laser- und IPL-Systemen stehen der Schutz von Kunden, Anwendern und unbefugten Dritten an oberster Stelle. Die Einhaltung strenger baulicher, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Gefahren durch direkte oder gestreute künstliche optische Strahlung vollständig zu neutralisieren

 

1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Der Augenschutz

Die Augen sind das durch optische Strahlung am stärksten gefährdete Organ. Eine Schädigung der Netzhaut oder Hornhaut kann innerhalb von Millisekunden irreversibel erfolgen.

  • Der kritische Unterschied zwischen Laser- und IPL-Schutzbrillen:
    • Laserschutzbrillen: Sind exakt auf eine spezifische Wellenlänge (z. B. 808 nm Diodenlaser oder 1064 nm Nd:YAG) abgestimmt und filtern diese durch schmalbandige Absorption oder Reflexion. Sie bieten außerhalb dieses Bereichs meist keine Schutzwirkung.
    • IPL-Schutzbrillen: Müssen ein extrem breites Spektrum (typischerweise von ca. 400 nm bis 1200 nm) abdecken, um das gesamte Blitzlicht-Spektrum abzuschirmen.

⚠️ Achtung Verwechslungsgefahr: Eine Laserbrille schützt nicht vor einem IPL-Blitz – und eine IPL-Brille bietet bei hochenergetischen Lasern oft nicht die erforderliche Optische Dichte (OD).

  • Zustand und Passform: Die Schutzbrillen müssen lückenlos anliegen, dürfen keine Kratzer, Risse oder Beschädigungen im Filterglas aufweisen und müssen die gemäß DIN EN 207 / 208 erforderliche Optische Dichte (OD) für die genutzte Laserklasse besitzen.

 

2. Raumausstattung und Abschirmung

Die physische Gestaltung des Behandlungsraumes muss das unkontrollierte Austreten von Strahlung sowie gefährliche Streustrahlung verhindern:

  • Spiegelnde Flächen: Spiegelnde oder reflektierende Flächen (z. B. Metall, glänzende Bilderrahmen, Schmuck, Spiegel) müssen entfernt oder verdeckt werden.
    • Risiko: Ein reflektierter Strahl kann die Augen des Bedieners oder des Patienten treffen.
  • Fenster: Fenster müssen entweder abgeklebt mit spezieller Laserschutzfolie sein oder so positioniert sein, dass sie nicht vom Laserstrahl erreichbar sind, um eine Gefährdung außerhalb des Behandlungsraumes auszuschließen.
  • Laserwarnleuchte und -schild:
    • Eine Laserwarnleuchte (oft rot) muss außerhalb der Tür des Behandlungsraumes installiert sein und anzeigen, wenn das Gerät in Betrieb ist.
    • Ein Laserwarnschild muss deutlich sichtbar an der Tür angebracht sein, um Unbefugte vor dem Betreten während des Betriebes zu warnen.
  • Entflammbare Gegenstände: Keine entflammbaren oder leicht brennbaren Gegenstände (z. B. unnötiges Papier, Alkohole) dürfen sich im unmittelbaren Behandlungsbereich befinden, da die Laserstrahlung diese entzünden könnte.
  • Laserschutzwand/Abschirmung: Ist ein großer Raum vorhanden oder werden mehrere Laser gleichzeitig eingesetzt (oder Laser mit sehr hoher Leistung), muss ggf. eine Laserschutzwand oder ein Vorhang installiert werden, um die verschiedenen Arbeitsbereiche voneinander abzuschirmen.

 

3. Brandschutz und Kontrolle brennbarer Materialien

Hochenergetische Lichtimpulse (besonders bei Klasse-4-Lasern) können bei Kontakt mit entflammbaren Stoffen augenblicklich Brände auslösen:

  • Entfernung brennbarer Stoffe: Leicht entflammbare Materialien wie Papiertücher, Zellstoff,Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis oder brennbare Textilien dürfen sich nicht im direkten Strahlbereich befinden.
  • Abtrocknung von Desinfektionsmitteln: Hautareale, die vorab desinfiziert wurden, müssen vor dem ersten Impuls vollständig abgetrocknet sein, um eine Entzündung von Alkoholdämpfen zu verhindern.

 

Wissenschaftliche & Gesetzliche Quellen 

 

 

 

Alexandra Steiger Gründerin von ad new cosmetics und Expertin für dauerhafte Haarentfernung

Fachwissen verständlich erklärt

Dieses Wissensportal dient unseren Kunden als Orientierungshilfe, um die Hintergründe und Vorteile medizinischer Laser-Verfahren besser zu verstehen.

Alexandra Steiger (geb. Dillmann)

Gründerin von ad new cosmetics & Expertin für dauerhafte Haarentfernung

„Qualität und Sicherheit sind in der Haarentfernung kein Zufall, sondern das Ergebnis von Erfahrung und Wissen.“

Dieser Lexikonbeitrag wurde fachlich von Alexandra Steiger geprüft und redaktionell freigegeben. Als Geschäftsführerin von ad new cosmetics verfügt sie über eine Praxiserfahrung seit 2003 in der dauerhaften Haarentfernung mit medizinischen Laser- und IPL-Technologien.

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